Beratung
In der individuellen und kostenlosen Sozialberatung stehen wir unseren
KommilitonInnen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit
bei speziellen Problemen und Fragen zur Seite.
Nach unserer Erfahrung wissen selbst die betroffenen StudentInnen
kaum oder gar nicht über die vielfältigen Möglichkeiten zur Beschaffung
von Hilfsmitteln oder der Beantragung und Durchsetzung von staatlichen Sozialleistungen bescheid.
Zudem treten gerade beim Wechsel von Schule zu Studium erhebliche technische
und organisatorische Herausforderungen auf, die häufig nur unbefriedigend
gelöst werden.
Wir, die diese Situation aus eigener Erfahrung kennen, beraten und informieren
daher u.a. in den folgenden Bereichen:
- Behindertenspezifische Einrichtungen der Hochschule
- Selbstständiges Wohnen (Wohngeld, etc.)
- Assistenz und Pflege
- Allgemeines Sozialrecht
- Beschaffung behindertengerechter Fahrzeuge und Erwerb der Fahrerlaubnis
- BAföG-Sonderregelungen
- Studiengebühren-Sonderregelungen
- Nachteilsausgleiche im Studium (z.B. Zeitverlängerungen und
Einsatz technischer Hilfsmittel bei Hausarbeiten und Prüfungen) etc.
Um zusätzlich auf die besonderen Belange der sehbehinderten und
blinden Studierenden eingehen zu können, bieten wir neben der
allgemeinen Sozialberatung, eine spezielle Beratung für Sehgeschädigte an.
Dieses Beratungsangebot umfasst neben dem oben genannten u.a.:
- Literaturbeschaffung und Literaturauswertung
- Durchführung von Führungen auf dem Hochschulgelände
- Finanzierung von technischen Hilfsmitteln
- Behindertengerechten Schulungen
- Vorlesekräften etc.